(DE) "One-Stop-Shop"-System (OSS)

Ankündigung der bevorstehenden Erweiterung des "Mini-One-Stop-Shop" zum "One-Stop-Shop“

Der seit dem 1. Januar 2015 nur für die Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie für die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege geltende "Mini-One-Stop-Shop" wird ab dem 1. Juli 2021 auf alle Dienstleistungen ausgedehnt, deren Ort als im Gebiet eines Mitgliedstaates gelegen gilt, in dem der Lieferer nicht ansässig ist, auf den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Gegenständen und auf den Fernabsatz von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten geringwertigen Gegenständen, die an Nichtsteuerpflichtige ("Verbraucher") mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union ("EU") geliefert werden.

Infolge dieser Erweiterung wird die VATMOSS-Anwendung ab dem 1. Juli 2021 zur einzigen Anwendung, die sowohl die "Mini-One-Stop-Shop" - Funktionalitäten (die einzigen, die nach dem 30. Juni 2021 noch gelten, sind diejenigen, die die Einreichung von MwSt.-Erklärungen, Korrekturen von MwSt.-Erklärungen und Zahlungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Rahmen der Nicht-EU- oder EU-Regelung betreffen, die vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden) als auch die des "One-Stop-Shop" integriert.

Alle Steuerpflichtigen des "Mini-One-Stop-Shop" (Nicht-EU- und EU-Systeme) werden von der Verwaltung bis zum 1. Juli 2021 in die jeweiligen "One-Stop-Shop"-Systeme migriert. Die Umstellung erfolgt automatisch, erfordert aber, dass die Steuerpflichtigen ihre Identifikationsdaten aktualisieren, um die "One-Stop-Shop"-Regeln zu erfüllen. Die Steuerpflichtigen des "Mini-One-Stop-Shop" werden durch elektronische Benachrichtigung über diese Migration informiert.

VATMOSS - XML-Schema (Mini-One-Stop-Shop Format)

 Die Funktionalitäten des "Mini-One-Stop-Shop" gelten auch nach dem 30. Juni 2021 für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Berichtigungen von Umsatzsteuererklärungen, die sich auf Dienstleistungen im Rahmen der Nicht-EU- oder EU-Regelung beziehen, die vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden. Für diese Erklärungen und Korrekturen von Erklärungen müssen die Informationen über die VATMOSS-Plattform per elektronischer Dateiübertragung gemäß den folgenden Spezifikationen der XML-Importdatei an die Verwaltung gesendet werden.

VATMOSS - XML-Schema (One-Stop-Shop-Format)

Für Umsätze, die ab dem 1. Juli 2021 getätigt werden, übermitteln die beim „One-Stop-Shop“ registrierten Steuerpflichtigen der Verwaltung Informationen zu den Umsatzsteuererklärungen über die VATMOSS-Plattform per elektronischer Dateiübertragung. Die Spezifikationen der XML-Importdatei, die den Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellt wird, sind wie folgt unter VATMOSS-XML-Schema.

Rechtliche Aspekte VATMOSS
  • Besondere Bedingungen für das VATMOSS-System

Die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (im Folgenden "AED") stellt Steuerpflichtigen, die im Hoheitsgebiet der Europäischen Union (im Folgenden "EU") ansässig sind oder nicht, ein System zur Verfügung, mit dem sie sich in Luxemburg registrieren lassen können für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer, die sie für die Erbringung von Dienstleistungen, innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Gegenständen und Fernverkäufen von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten geringwertigen Gegenständen, die an Nichtsteuerpflichtige ("Verbraucher") mit Wohnsitz in der EU erbracht werden, erhoben haben.

Bevor er sich registriert, muss der Registrant beim AED einen Antrag auf Genehmigung des Zugangs zu eTVA/VATMOSS stellen und im Falle eines XML-Austauschs eine Reihe von Tests mit der AED für die Übermittlung von Erklärungen auf elektronischem Wege erfolgreich bestanden haben.

Durch die Verbindung mit dem VATMOSS-System erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, die besonderen Bedingungen sowie die Aktualisierungen oder Änderungen zu akzeptieren, welche die AED danach jederzeit vornehmen kann.

Die Verwendung des VATMOSS-Systems kann zusätzlichen Richtlinien, Entscheidungen oder Bedingungen unterliegen. Diese zusätzlichen Richtlinien, Entscheidungen und Bedingungen gelten als Teil der Sonderbedingungen. Die Nichteinhaltung der besonderen Bedingungen führt zum sofortigen Widerruf der Berechtigung zur Nutzung des VATMOSS-Systems.

Die AED behält sich das Recht vor, das VATMOSS-System ohne vorherige Ankündigung aus Gründen der Wartung, Aktualisierung oder aus anderen als notwendig erachteten Gründen zu entwickeln, zu ändern oder auszusetzen. Insbesondere kann die AED jederzeit alle oder einen Teil der Funktionen zurückziehen, hinzufügen, vervollständigen oder spezifizieren. Die elektronische Übertragung an die AED durch Initialisierung der VATMOSS-Deklaration aus Daten, die aus einer XML-Datei importiert wurden, kann nur auf der Grundlage von Dateien erfolgen deren Inhalt, Struktur und technische Standards von der AED vorgeschrieben werden.

Bei jeder Verbindung zum VATMOSS-System wird der Benutzer mithilfe einer Chipkarte oder eines Signatursticks von LuxTrust SA authentifiziert, der ein professionelles Zertifikat enthält, um die Identität des Anmelders gegenüber dem VATMOSS-System zu bestimmen.

Jeder Benutzer, einschließlich des Hauptmanagers, ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des PIN-Codes und aller anderen vertraulichen Daten zu treffen, die mit seinem Authentifizierungszertifikat verknüpft sind, und die Organisation, die die Karte ausstellt, unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er feststellt, dass diese Elemente offengelegt wurden, oder eine betrügerische Verwendung mithilfe dieser Elemente vorgenommen wurde.

Der Benutzer bleibt allein verantwortlich für die Verwendung seines Authentifizierungszertifikats für den Zugriff auf das VATMOSS-System oder für jeden anderen Zugriff durch sein Authentifizierungszertifikat, der auf seine Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Die Einreichung einer Erklärung im Namen und im Namen des Steuerpflichtigen kann mittels eines Mandats in elektronischer Form erfolgen. Der Steuerpflichtige erteilt dem Agenten das Mandat über das VATMOSS-System. Das Mandat gilt vorbehaltlich der Annahme der spezifischen Nutzungsbedingungen, die mit diesem Mandat verbunden und im VATMOSS-System definiert sind.

Der Steuerpflichtige übernimmt die volle Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, die aus dem illegalen, falschen oder missbräuchlichen Zugriff auf das VATMOSS-System oder der Nutzung des VATMOSS-Systems, oder solchen Versuchen, resultieren, insbesondere aufgrund der Nichteinhaltung der Sicherheitsanweisungen und -handlungen von Dritten.

Im Rahmen der Deklarationsinitialisierung auf VATMOSS aus Daten, die aus einer XML-Datei importiert wurden, entspricht die Verwendung der Authentifizierungselemente des Deklaranten seiner Signatur die bestätigt, dass er der Autor der Übertragung der Datendateien ist. Diese Bestimmung unterliegt späteren Änderungen in Bezug auf die Authentifizierung des Anmelders gemäß dem luxemburgischen Gesetz über elektronische Signaturen.

Die mit dem VATMOSS-System elektronisch an die AED übermittelten Dateien sind im Streitfall gegen die in diesen Dateien enthaltenen VATMOSS-Erklärungen verbindlich.

Die AED ist nicht verantwortlich für Fehlfunktionen des VATMOSS-Systems, die entweder auf Fehler im Internetnetz oder im Allgemeinen auf Ursachen zurückzuführen sind, die nicht direkt auf die AED zurückzuführen sind.

Die dem Anmelder zur Verfügung gestellten Rückgabedateien dürfen von diesem nur auf eigenes Risiko heruntergeladen werden. Die AED kann unter keinen Umständen für den schlechten Empfang oder Nichtempfang dieser Rückgabedateien verantwortlich gemacht werden.

Die AED übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von VATMOSS für etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler, die sich aus Informationen ergeben, die über transeuropäische Netze ausgetauscht werden.

Die AED übernimmt keine Verantwortung im Falle eines fehlerhaften Betriebs oder einer Unzulänglichkeit der Ausrüstung des Anmelders, im Falle einer betrügerischen Verwendung der geheimen Daten des Anmelders, sei es für sich selbst oder durch Dritte, und im Falle einer Beschädigung der Computerhardware des Benutzers oder Daten, die während oder nach der Anmeldung im VATMOSS-System auf dieser Hardware gespeichert sind.

Der Benutzer greift über die Kommunikationsnetze des Internets auf das VATMOSS-System zu. Er erklärt, die Natur, die technischen Leistungen und die Risiken des Internets zu kennen und zu akzeptieren.

Er verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Auswirkungen von Computerpiraterie vorzubeugen, indem er eine geeignete und sichere Computerkonfiguration anwendet, insbesondere indem er sein Computersystem mit regelmäßig aktualisierter Virenerkennungssoftware ausstattet.

  • Verfügbarkeit und Weiterentwicklung des Dienstes

Der VATMOSS-Service ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr verfügbar. Der Staat des Großherzogtums Luxemburg behält sich jedoch das Recht vor, den Dienst aus Wartungsgründen oder aus anderen als notwendig erachteten Gründen ohne vorherige Ankündigung zu entwickeln, zu ändern oder auszusetzen. Die Nichtverfügbarkeit des Dienstes berechtigt nicht zu einer Entschädigung. Im Falle einer geplanten Nichtverfügbarkeit des Dienstes wird der Benutzer informiert. Wenn der Benutzer aufgrund der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Dienstes keine Frist einhält, kann die Verantwortung des Staates des Großherzogtums Luxemburg in keiner Weise übernommen werden.

  • Verwaltung der Cookies

Die VATMOSS-Anwendung verwendet Kundencookies, kleine Textdateien, mit denen Informationen zur Navigation des Benutzers analysiert werden können (Häufigkeit der Besuche, Dauer der Besuche, angezeigte Seiten, Spracheinstellungen usw.). Sie werden von der Anwendung in einem dafür vorgesehenen Verzeichnis auf dem Computer des Benutzers abgelegt. Sie enthalten insbesondere den Namen des Servers, der ihn geschrieben hat, eine Kennung in Form einer eindeutigen Nummer und ein Ablaufdatum. Die eindeutige Kennung ermöglicht es der Anwendung, den Computer des Benutzers bei jedem Besuch zu erkennen. Sitzungscookies werden vom Computer des Benutzers gelöscht, wenn seine Sitzung geschlossen wird. Nach dem Ende der Sitzung bleiben jedoch dauerhafte Cookies 1 Monat lang auf dem Computer des Benutzers.

Der Benutzer kann entscheiden, ob der Server berechtigt ist, Cookies auf seinem Computer zu speichern. Er hat jederzeit die Wahl, die Optionen seines Browsers so anzupassen, dass Cookies nicht akzeptiert und gespeichert werden. Außerdem kann er bereits gespeicherte Cookies jederzeit über den Browser löschen.

Die Verwendung bestimmter Funktionen der VATMOSS-Anwendung kann eingeschränkt oder deaktiviert sein, wenn der Benutzer Cookies von der Website ablehnt. Es wird daher empfohlen, dass der Benutzer seinen Browser so einstellt, dass Cookies aus der VATMOSS-Anwendung akzeptiert werden.

  • Datenschutz

Die vom Nutzer übermittelten personenbezogenen Daten werden von der AED als für die Verarbeitung Verantwortlicher verarbeitet gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Die AED ergreift technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um ein angemessenes Maß an Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Die ganz oder teilweise verarbeiteten Daten, die für die Durchführung öffentlicher Missionen oder für die Verfolgung der berechtigten Interessen des Empfängers erforderlich sind, können aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen anderen Verwaltungen des Großherzogtums Luxemburg sowie europäischen und internationalen Organisationen übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Die verarbeiteten Daten können auch zu statistischen Zwecken verwendet und für öffentliche Archivierungszwecke aufbewahrt werden.

In Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung hat der Benutzer das Recht, auf jede ihn betreffende Datenverarbeitung zuzugreifen, diese zu ändern oder sich ihr zu widersetzen. Zu diesem Zweck wird er gebeten, eine schriftliche Anfrage zusammen mit einer gegengezeichneten Kopie eines Ausweises zu stellen, die an die folgenden Kontaktdaten gesendet werden sollte:

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
Datenschutzbeauftragter
Postfach 31
L-2010 Luxemburg

Der Benutzer kann sich auch bei Streitigkeiten im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten an die Nationale Datenschutzkommission wenden. Weitere Einzelheiten zu den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der AED-Website.

Geistiges Eigentum

Die VATMOSS-Anwendung, alle ihre Elemente (einschließlich des Layouts) sowie die Informationen und Dienste sind durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts geschützt.

Sofern nicht anders angegeben, erteilt der Staat des Großherzogtums Luxemburg keine Lizenz oder Genehmigung in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum, die er an der IT-Applikation, seinen Elementen oder den Diensten hat. Darüber hinaus ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens der AED keine vollständige oder teilweise Reproduktion der Informationen oder Dienste in irgendeiner Form und auf irgendeine Weise gestattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Mandaten

Die vorliegenden, von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA - im Folgenden AED) aufgestellten allgemeinen Bedingungen zielen darauf ab, die für die im Rahmen des VATMOSS-Systems verwalteten Mandate geltenden Nutzungsmodalitäten zu definieren. Sowohl der Auftraggeber als auch der Beauftragte erklären, dass sie von diesen Bedingungen, die ihnen vor ihrer ausdrücklichen Annahme durch beide Parteien zur Kenntnis gebracht wurden, vollständig Kenntnis genommen haben.

Das Mandat, das einen im VATMOSS-System registrierten Steuerpflichtigen (im Folgenden "Auftraggeber") an einen Bevollmächtigten bindet, kann im System nur auf Initiative des Auftraggebers erstellt werden.

Sobald das Mandat eingerichtet ist, muss der Auftraggeber der AED die genaue und eindeutige Identität des benannten Vertreters mitteilen. Die Informationen, die der Vollmachtgeber zur Verfügung stellen muss, werden von der AED festgelegt.

Das Portal www.vatmoss.lu ist ein Modul des eTVA-Systems für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Zusammenfassenden Meldungen, auf das mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen und seinem elektronischen Zertifikat zugegriffen werden kann. Um autorisiert zu sein, das Mandat anzunehmen, muss der benannte Bevollmächtigte die gleichen Zugangsformalitäten unterschrieben haben, d.h. einen Antrag gestellt haben, der sowohl seine Angaben als auch die Nummer seines elektronischen Zertifikats, das von der autorisierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, enthält. Wie bei den luxemburgischen Steuerpflichtigen werden jedem ausländischen Agenten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zugeteilt. Die Zuteilung dieser Nummern beruht ausschließlich auf technischen Erwägungen und bedeutet keinesfalls, dass deren Inhaber die Eigenschaft eines luxemburgischen Steuerpflichtigen haben. Diese Nummern werden im Übrigen aus Listen entnommen, die sich von denen unterscheiden, die den zu Steuerzwecken immatrikulierten Wirtschaftsbeteiligten zugeteilt werden.

Die Zugangsformalisierung ist eine technische Maßnahme, die darauf abzielt, den Bevollmächtigten automatisch zu bestimmen. Die AED kann somit in keiner Weise haftbar gemacht werden, weder in Bezug auf die Person, die eine bestimmte Bescheinigung verwendet hat, noch in Bezug auf die Eigenschaft, in der sie tätig geworden ist.

Das System erlaubt einem Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt nur ein einziges aktives Mandat.

Das im VATMOSS-System errichtete Mandat wird wirksam, sobald die erforderlichen Informationen, die das Mandat begründen, von der AED weitergeleitet, verarbeitet, validiert und registriert wurden. Ein Mandat ist im System ohne zeitliche Begrenzung von seinem Wirksamwerden durch das System bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf oder Verzicht durch eine der durch das Mandat gebundenen Parteien aktiv.

Die Annahme des Mandats durch den Bevollmächtigten ist stillschweigend und ergibt sich aus der Ausführung durch den Bevollmächtigten.

Das Vorhandensein eines aktiven Mandats, das den Auftraggeber an einen Beauftragten bindet, führt nicht zu einer Einschränkung des Zugangs zum VATMOSS-System durch den Auftraggeber und hat auch keine Auswirkungen auf diesen. Abgesehen von der Tatsache, dass bestimmte Informationen des Auftraggebers von einem Beauftragten oder vom Auftraggeber selbst verwaltet werden oder nicht, garantiert das System dem Steuerzahler jederzeit einen vollständigen und totalen Zugang zu seinen Informationen sowie zu den Funktionalitäten, die es erlauben, diese zu verwalten.

Der Beauftragte bzw. die authentifizierten Benutzer des Beauftragten haben innerhalb des VATMOSS-Systems Zugang zu den Informationen über den Auftraggeber und zu allen Funktionalitäten, die deren Verwaltung ermöglichen, mit Ausnahme derjenigen, die die Verwaltung der Aufzeichnungs- und Ausschlussdaten ermöglichen, die dem alleinigen Auftraggeber bzw. den Benutzern des Auftraggebers vorbehalten sind. Der Agent bzw. die authentifizierten Benutzer des Agenten können zum Zweck der Überprüfung auf die Aufzeichnungs- und Ausschlussinformationen und Funktionalitäten des Auftraggebers zugreifen.

Die AED verwendet die Beschreibung, die die Identifizierung eines Beauftragten ermöglicht, um die Aktionen des Beauftragten bzw. eines oder seiner Benutzer innerhalb des Systems zu verfolgen.

Das Mandat endet mit der Abberufung oder dem Verzicht des Beauftragten. Die Abberufung bzw. der Verzicht wird sofort wirksam, sobald die erforderlichen Informationen, die die Abberufung bzw. den Verzicht geltend machen, an das VATMOSS-System übermittelt, verarbeitet, validiert und registriert wurden. Der Beauftragte bzw. die Benutzer des Beauftragten dürfen keinen Zugang mehr zu den Informationen des Auftraggebers erhalten.

Die AED übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Weiterleitung, weder direkt noch indirekt oder in irgendeiner Form, die sich aus Handlungen oder Ereignissen ergibt, auf die sie keinen spezifischen Einfluss hat. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer treffen die notwendigen vertraglichen Dispositionen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Steuergeheimnis zu gewährleisten.

Die AED kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich daraus ergeben könnten, dass der Auftraggeber seinem Bevollmächtigten die Informationen, die ihm direkt durch elektronische Nachrichtenübermittlung oder per Post mitgeteilt werden, nicht übermittelt, wie es die Gemeinschaftsvorschriften vorsehen.

Die AED behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, um sie an die rechtlichen und technischen Bedingungen anzupassen, die für das reibungslose Funktionieren des VATMOSS-Systems erforderlich sind. Das Datum der letzten inhaltlichen Änderung bildet einen integralen Bestandteil der allgemeinen Benutzungsbedingungen.

Die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht. Im Falle einer Anfechtung ist ausschließlich das Bezirksgericht von Luxemburg für die Prüfung der Streitigkeit zuständig.

Über VATMOSS

VVATMOSS ist die einzige elektronische Anlaufstelle in Luxemburg für Steuerpflichtige, die Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und Fernverkäufe von geringwertigen Waren, die aus Drittländern oder Drittgebieten importiert werden, an Nichtsteuerpflichtige ("Verbraucher") mit Sitz in der Europäischen Union erbringen, um eine einzige Mehrwertsteuererklärung elektronisch einzureichen und die Mehrwertsteuer in Luxemburg zu bezahlen.

  • Herausgeber

Die VATMOSS-Plattform wird von der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) bereitgestellt:

Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA
1 - 3, Avenue Guillaume
B.S. 31
L-2010 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

Tel: (+352) 247 80726
Fax: (+352) 247 90400

  • Hosting

Die VATMOSS-Plattform wird im Centre des technologies de l'information de l'Etat (CTIE) gehostet:

Zentrum für Informationstechnologien des Staates
1, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

Tel: (+352) 247 81800
Fax: (+352) 247 81760

  • Unterstützung

Unterstützung wird durch den Dienst für administrative Zusammenarbeit im Bereich der Mehrwertsteuer (SCAT) der AED geleistet

Kontakt

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