Um zu vermeiden, dass Steuerpflichtige, die unter die Sonderregelungen fallende Umsätze tätigen, sich in jedem der Mitgliedstaaten, in denen die jeweiligen Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen, identifizieren müssen, dürfen sie das EDV-System eines Mitgliedstaats als einzige elektronische Anlaufstelle für die Identifizierung, Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer nutzen ("One-Stop-Shop").
Der "One-Stop-Shop" vereinfacht die Mehrwertsteuerpflichten für Steuerpflichtige, die unter die Sonderregelungen fallende Umsätze in der gesamten EU tätigen, indem sie ihnen ermöglicht
- Elektronische Registrierung für die Mehrwertsteuer in einem einzigen Mitgliedstaat für alle Transaktionen, die vom "One-Stop-Shop" abgedeckt werden können;
- eine einzige elektronische Umsatzsteuererklärung beim "One-Stop-Shop" einreichen und eine einzige Zahlung der für alle diese Umsätze fälligen Umsatzsteuer leisten.
Die Verwendung des "One-Stop-Shop" ist optional. Für Steuerpflichtige, die Luxemburg als Mitgliedstaat der Identifizierung für mindestens eines der drei Systeme wählen, ist das Portal namens VATMOSS die einzige elektronische Anlaufstelle für die Registrierung beim "One-Stop-Shop".
Unternehmen können sich über das VATMOSS-Portal ab dem 1. April 2021 (Beginn der Vorregistrierungsphase) für die drei Regelungen anmelden und ab dem 1. Juli 2021 mit der Meldung der von diesen Regelungen erfassten Umsätze beginnen.
Praktische Details
Steuerpflichtige/Vermittler, die Luxemburg als Mitgliedstaat der Identifizierung wählen, müssen einen Registrierungsantrag über das VATMOSS-Portal ausfüllen.
Vor einem Registrierungsantrag müssen sie:
- Zugangsrechte zu eTVA erhalten, indem Sie einen Antrag auf Zugang zum eTVA-System durch ein professionelles Zertifikat von LuxTrust bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA ausfüllen;
- die Bestellung eines LuxTrust Professional-Zertifikats in Form einer Smartcard pro oder eines Signing Stick pro mit ihren Identifikationsdaten.
Steuerpflichtige/Vermittler, die aufgrund ihrer Registrierung im luxemburgischen Mehrwertsteuersystem bereits über ein LuxTrust Pro-Zertifikat und einen eVAT-Zugang verfügen, können sich direkt mit dem Portal verbinden, um sich für die angebotenen Regelungen zu registrieren. Ihre Registrierungsinformationen werden automatisch aus den der Verwaltung bekannten Daten generiert und müssen vom Steuerpflichtigen vervollständigt werden, um sie an die Anforderungen des "One-Stop-Shop" anzupassen.
Für diejenigen, die nicht über das Luxtrust Pro-Zertifikat und den eVAT-Zugang verfügen, wird die Zuteilung einer nationalen Registrierungsnummer an jede natürliche oder juristische Person, die eine Beziehung mit der luxemburgischen Verwaltung eingehen möchte, zu einer Notwendigkeit und einer Voraussetzung, die erfüllt sein muss, bevor ein Steuerpflichtiger oder ein Vermittler einen Antrag auf Registrierung unter einem der Systeme stellen kann.
Alle Steuerpflichtigen (Lieferanten/“deemed suppliers“ - elektronische Schnittstellen), die nicht in der EU ansässig sind (auch Steuerpflichtige mit Sitz in Norwegen, das einzige Drittland mit einem Kooperationsabkommen mit der EU, das einen ähnlichen Anwendungsbereich wie die Richtlinie 2010/24 und die Verordnung 904/2010 hat, für die künftige Registrierung im Rahmen der Nicht-EU-OSS-Regelung und/oder der Einfuhrregelung), die weder eine feste Niederlassung in der EU haben noch anderweitig als nicht ansässige Steuerpflichtige für die Mehrwertsteuer in Luxemburg registriert sind (oder registriert werden müssen), können eine nationale Registrierungsnummer für die Registrierung in VATMOSS beantragen. In Nordirland ansässige Steuerpflichtige können nur für die Zwecke der Registrierung für die Nicht-EU-OSS-Regelung eine nationale Registrierungsnummer beantragen (für Dienstleistungen gilt Nordirland als Drittland).
Die Zuteilung einer nationalen Registrierungsnummer erfolgt mittels eines Antrags auf Kontaktaufnahme mit der Verwaltung, der auf der Website der Verwaltung zur Verfügung steht und der ausgefüllt und per E-Mail an das SCAT-Büro der luxemburgischen Verwaltung gesendet werden muss. Das SCAT-Büro teilt dem Steuerpflichtigen die nationale Registrierungsnummer (und ggf. die individuelle luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die für die Registrierung im Rahmen des OSS-EU-Systems erforderlich ist) umgehend per E-Mail mit. Diese nationale Registrierungsnummer ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, ein LuxTrust-Profi-Zertifikat in Form einer Smartcard pro zu bestellen und den Zugang zu eTVA mithilfe des Formulars unter https://pfi.public.lu/content/dam/pfi/pdf/vatmoss/FormulaireEDI_certif_F.pdf zu erhalten, das ausgefüllt und per E-Mail an etva@en.etat.lu gesendet werden muss. Nachdem der Zugang zu eTVA gewährt wurde, kann der Antrag auf Registrierung (VATMOSS) eingereicht werden.
Informationen, die bei der Registrierung in einem der Programme angegeben werden müssen
Bei der Registrierung in VATMOSS muss der Steuerpflichtige/Vermittler Informationen zur Identifizierung elektronisch bereitstellen. Diese Informationen können je nach gewähltem Schema variieren. Für Steuerpflichtige, die bereits in Luxemburg identifiziert sind, werden einige Daten automatisch aus dem nationalen System abgerufen.
Der Steuerpflichtige/Vermittler muss Luxemburg bis zum 10. des Monats, der auf die Änderung folgt, auf elektronischem Wege über jede Änderung der Registrierungsdaten informieren.
Umsatzsteuererklärung und -zahlung
Der Steuerpflichtige/Vermittler muss die MwSt.-Erklärungen einreichen und die geschuldete MwSt. nach den Verfahren entrichten, die für jede der Regelungen, für die er registriert ist, festgelegt sind. (siehe den entsprechenden Abschnitt unter: Die verschiedenen "One-Stop-Shop"-Regelungen).
Ausschluss-Abmeldung
Die Abmeldung/der Ausschluss des Steuerpflichtigen/Vermittlers aus dem "One-Stop-Shop" erfolgt nach den Verfahren, die für jede der Regelungen, für die er registriert ist, festgelegt sind. (siehe den entsprechenden Abschnitt unter: Die verschiedenen "One-Stop-Shop"-Regelungen).