Allgemeine Bedingungen für die Verwendung der Mandate

Der Gegenstand der vorliegenden, von der Verwaltung festgesetzten allgemeinen Verwendungsbedingungen besteht in der Definition der Verwendungsmodalitäten für innerhalb des VATMOSS-Systems verwaltete Mandate. Auftraggeber und Beauftragter erklären, lückenlose Kenntnis dieser Bedingungen zu haben, die ihnen jeweils vor der ausdrücklichen Annahme zur Kenntnis gebracht wurden.

Das Mandat, das einen im VATMOSS-System registrierten Steuerpflichtigen (nachfolgend bezeichnet als der "Auftraggeber") mit einem Beauftragten verbindet, kann im System nur auf ausschließliche Initiative des Auftraggebers erstellt werden.

Wenn das Mandat erstellt wurde, hat der Auftraggeber den gegenüber der Verwaltung eingesetzten Beauftragten präzise und unzweifelhaft zu identifizieren. Die zu diesem Zweck vom Auftraggeber anzugebenden Informationen wurden von der Verwaltung festgelegt.

Das Portal www.vatmoss.lu ist ein Modul des eTVA-Systems zur Abgabe von MwSt.-Anmeldungen und -erklärungen, zu dem der Steuerpflichtige über seine Identifikationsnummer für die MwSt. und sein elektronisches Zertifikat Zugang erhält. Um das Mandat überhaupt annehmen zu können, muss der angegebene Beauftragte die gleichen Zugangsformalitäten erfüllt haben, d.h. er muss einen Antrag ausgefüllt haben, in dem sowohl seine Daten als auch die Nummer seines von der zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellten elektronischen Zertifikats angegeben sind. Ebenso wie den luxemburgischen Mehrwertsteuerpflichtigen wird auch jedem ausländischen Beauftragten eine Kennnummer und eine Identifikationsnummer für die MwSt. zugeteilt. Die Zuweisung dieser Nummern hat ausschließlich technische Gründe und keinesfalls die Wirkung, dass ihre Inhaber der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterworfen werden. Diese Nummern entstammen überdies anderen Listen als diejenigen, die registrierten Wirtschaftsakteuren für steuerliche Belange zugewiesen werden.

Die Formalisierung des Zugangs ist eine technische Maßnahme, durch die der Beauftragte automatisch erfasst werden soll. Daraus ergibt sich keinerlei diesbezügliche Verpflichtung für die Verwaltung, noch hinsichtlich der Person, die ein bestimmtes Zertifikat verwendet oder hinsichtlich der Eigenschaft, in der sie gehandelt hat.

Das System erlaubt einem Auftraggeber nur ein aktives Mandat zu einem bestimmten Zeitpunkt zu besitzen.

Das im VATMOSS-System erstellte Mandat wird wirksam, sobald die für dieses Mandat geforderten Informationen geliefert und von der Verwaltung bearbeitet, validiert und registriert wurden. Ein Mandat ist innerhalb des Systems ohne zeitliche Begrenzung ab seiner Inkraftsetzung durch das System bis zum ausdrücklichen Widerruf oder Verzicht durch eine der beiden durch das Mandat gebundenen Parteien aktiv.

Die Annahme des Mandats durch den Beauftragten erfolgt stillschweigend und ergibt sich aus der Ausführung des Mandatsgegenstands durch den Beauftragten.

Die Existenz eines aktiven Mandats, das den Auftraggeber mit einem Beauftragten verbindet, zieht keinerlei Einschränkungen für den Auftraggeber hinsichtlich des Zugangs zum VATMOSS-System nach sich. Unabhängig davon, ob bestimmte Daten des Auftraggebers von einem Beauftragten oder dem Auftraggeber selbst verwaltet oder nicht verwaltet wurden, garantiert das System dem Steuerpflichtigen den jederzeitigen und vollständigen Zugang zu seinen Daten und den Funktionalitäten zu ihrer Verwaltung.

Der Beauftragte bzw. die authentifizierten Benutzer des Beauftragten haben im VATMOSS-System Zugang zu den Daten bezüglich des Auftraggebers und zu sämtlichen ihrer Verwaltung dienenden Funktionalitäten, mit Ausnahme derjenigen, mit denen die allein dem Auftraggeber bzw. den Benutzern des Auftraggebers vorbehaltenen Registrierungs- und Ausschlussdaten verwaltet werden. Der Beauftragte bzw. die authentifizierten Benutzer des Beauftragten können die Daten sowie Registrierungs- und Ausschlussfunktionalitäten des Auftraggebers allerdings einsehen.

Die Verwaltung verwendet die Daten, die eine Identifizierung des Beauftragten erlauben, für Zwecke der Rückverfolgbarkeit von Handlungen des Beauftragten bzw. eines seiner Benutzer innerhalb des Systems.

Das Mandat endet durch einen Verzicht oder Widerruf des Beauftragten. Das Inkrafttreten von Widerruf oder Verzicht erfolgt unmittelbar nach dem Zeitpunkt, in dem die Daten, durch die ein Verzicht oder Widerruf bekannt gegeben wird, übermittelt und vom VATMOSS-System bearbeitet, validiert und registriert wurden. Der Beauftragte bzw. die Benutzer des Beauftragten haben dann keinen Zugang mehr zu den Daten des Auftraggebers.

Die Verwaltung übernimmt keinerlei Haftung für direkte, indirekte oder auf andere Art eingetretene Folgen aus Handlungen oder Ereignissen, über die sie keine maßgebliche Kontrolle ausübt. Auftraggeber und Beauftragter ergreifen die erforderlichen vertraglichen Maßnahmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Steuergeheimnisses zu gewährleisten.

Die Verwaltung kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber Daten, die ihm entsprechend den Gemeinschaftsrichtlinien direkt per E-Mail oder Postschreiben durch die Mitgliedsstaaten mitgeteilt wurden, nicht an seinen Beauftragten weitergeleitet hat.

Die Verwaltung behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die vorliegenden allgemeinen Verwendungsbedingungen zu ändern, um sie an die gesetzlichen und technischen Bedingungen anzupassen, die für den einwandfreien Betrieb des VATMOSS-Systems erfüllt sein müssen. Das Datum der letzten Änderung der Inhalte wird fester Bestandteil der allgemeinen Verwendungsbedingungen.

Die vorliegenden allgemeinen Verwendungsbedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht. Für Streitfälle ist ausschließlich das Bezirksgericht von Luxemburg zuständig.

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