Gespräch über das SPF-Gesetz mit Berichterstatter Laurent Mosar - Mehr als nur Ersatz für Holdings (d'Wort 19/03/2007)

Keine neue Gesellschaftsstruktur, sondern ein innovatives Steuer-Statut für Privatvermögen

Das Gesetz über die „Société de gestion de patrimoine familial“ – kurz SPF – soll im April im Parlament gestimmt werden. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument, mit dem das internationale private Vermögensmanagement gestärkt werden soll. Die SPF dient aber auch dazu, mit Ablauf der Übergangsbestimmungen für die Holdings 29 ein neues Instrument für den Bankenplatz zu schaffen. Im Gespräch mit dem LW betont Laurent Mosar, Präsident der Finanzkommission und Berichterstatter für das Gesetz, dass die SPF in mancher Hinsicht sogar interessanter sei als die Holdings, deren Steuervorteile die EU-Kommission verboten hatte.

Das geplante SPF-Gesetz sei Ausdruck der Stärke Luxemburgs, schnell und flexibel auf Veränderungen zu reagieren, so der Abgeordnete, der die enge Kooperation zwischen Regierung und Privatsektor lobte. Es sei in relativ kurzer Zeit – Finanzkommission und Staatsrat haben bereits grünes Licht gegeben – ein gutes Projekt entstanden, dass die ehemaligen Holding-Strukturen ersetzen kann und sogar noch darüber hinaus gehe.

Laurent Mosar, Präsident der Finanzkommission und Berichterstatter für das Gesetz, betont, dass die SPF in mancher Hinsicht interessanter sei als die Holdings. (FOTO: ANOUK ANTONY)
Laurent Mosar, Präsident der Finanzkommission und Berichterstatter für das Gesetz, betont, dass die SPF in mancher Hinsicht interessanter sei als die Holdings.
(FOTO: ANOUK ANTONY)

Ziel des SPF-Gesetzes ist es, die private Vermögensverwaltung auf einem möglichst breiten Niveau organisieren zu können. Mosar ist zuversichtlich, dass Luxemburg ein interessantes Instrument und für das Private Banking ein attraktives Produkt entwickelt habe. Das große Interesse aus dem Ausland bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei ein sicheres Indiz dafür.

Im Kern geht es um die Verwaltung von Privatvermögen. Ausgeschlossen seien jede Art von kommerziellen Aktivitäten. Dazu zählen z.B. die Patentverwaltung. Das sei eine der Bedingungen gewesen, um die Zustimmung der EU-Kommission zum SPF-Gesetz zu erhalten, so Mosar.

Die Gesellschaftsform der SPF sei frei wählbar, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt. Von einer Aktiengesellschaft („Société Anonyme“) bis hin zur Sarl. reiche die Palette. Die Gründung stehe jeder physischen Person oder einem Intermediär offen. Aktionär eines SPF könnte auch eine so genannte „Entité patrimoniale“ wie z.B. ein Trust oder eine Stiftung sein. Im Grunde würde es sich bei der SPF nicht um eine neue Gesellschaftsstruktur handeln, sondern vielmehr um ein neues Steuer-Statut.

Eine SPF dürfe direkt auch keine Immobilien besitzen, so Mosar weiter. Die Investition in Immobilien sei lediglich über eine Beteiligung an entsprechenden Gesellschaften oder über einen Fonds möglich.

Strittig war in der Finanzkommission die Frage, ob eine SPF, die an einem Unternehmen eine Beteiligung hält, im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft sitzen darf. Letztlich habe man sich darauf geeinigt, dass die SPF als Person keinen Sitz in einem Verwaltungsrat einnehmen dürfe, erklärt der Abgeordnete.

SPF zahlen keine Einkommensoder Gewerbesteuer

Finanzkommission und Staatsrat haben bereits grünes Licht gegeben. Im April sollen die Abgeordneten über das SPF-Gesetz abstimmen. (FOTO: GUY JALLAY)
Finanzkommission und Staatsrat haben bereits grünes Licht gegeben. Im April sollen die Abgeordneten über das SPF-Gesetz abstimmen.
(FOTO: GUY JALLAY)

Die künftigen SPF-Gesellschaften würden keine Einkommens- oder Gewerbesteuer bezahlen. Sie müssen auf Grund eines neuen Berechnungsmodus auch nur eine verringerte „Taxe d'abonnement“ bezahlen sowie die Gesellschaftssteuer („droit d'apport“). Mosar bezeichnete die SPF aus fiskalischer Sicht zum Teil interessanter als die Holdings. Zuständig für die Kontrolle der SPFs sei die Enregistrement-Verwaltung. Nur ihr Direktor könne einen Verstoss gegen die Statuten sanktionieren, betonte Mosar.

Ein anderer wichtiger Punkt, so Mosar weiter, sei, dass die SPF unter dem Schutz des Bankgeheimnisses stehe und sie nicht unter die Doppelbesteuerungsabkommen fallen.

Der Präsident der Finanzkommission erwartet, dass ein Teil der vermögenden Kunden aus den Holding-Strukturen in eine SPF wechseln werden. Die Prozeduren seien relativ einfach. Die Gründung einer neuen Gesellschaft sei nicht notwendig. Eine Umwandlung könne nach entsprechender Änderung der Statuten beantragt werden. Daneben ist Mosar persönlich davon überzeugt, dass mit dem Instrument neue Kunden angezogen werden könnten, die ein attraktives Modell für ihre private Vermögensverwaltung suchen.

Für die in einem großen Teil der bestehenden Holdings gehaltenen Privatvermögen von Unternehmen plädiert Mosar für eine Erweiterung der „Société de participation financière“ (Soparfi), die 1990 eingeführt wurde. Er sieht zwei Elemente, die es dabei zu beachten gelte. Zum einen sollte es einer Lösung für die Nicht-Besteuerung von Erträgen aus Wertpapiergeschäften geben. Zum anderen sollte über einen Abzug der „intêrets notionnels“, wie es in Belgien gemacht wird, nachgedacht werden. Ohne Maßnahmen verliere Luxemburg einen Teil seiner Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich, mahnte Mosar. 

VON ANDREAS HOLPERT

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