„Holding 1929“ vor dem Aus - Abgeordnetenkammer nimmt Gesetz einstimmig an (d'Wort 14/12/2006)

Mit der einstimmigen Annahme des Gesetzesprojekts 5624 schaffte die Abgeordnetenkammer gestern das Holding-Gesetz aus dem Jahr 1929 ab. Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem das luxemburgische Holding-Statut zunehmend unter Beschuss aus Brüssel geraten war. Erst im Juni 2005 war das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 1929 abgeändert worden, weil die EU-Kommission zunächst das Besteuerungssystem moniert hatte. Am 21. Juni dieses Jahres teilte die Kommission der luxemburgischen Regierung schließlich mit, dass die luxemburgische Gesetzgebung nicht mit den EU-Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Binnenmarkts übereinstimmt.

Neben der Abschaffung des Gesetzes aus dem Jahr 1929 schreibt der Gesetzentwurf 5624 auch die Übergangsbestimmungen fest, die bis zum 31. Dezember 2010 gelten werden. In einem zweiten Schritt werden dann über ein separates Gesetz die so genannten Familienholdings (société de gestion du patrimoine familial) definiert, so Berichterstatter Laurent Mosar.

Die Anfechtung der Brüsseler Entscheidung vor dem EuGH hätte eventuell Aussicht auf Erfolg gehabt, sei aber angesichts des Zeitdrucks kaum möglich gewesen, gab Lucien Thiel (CSV) zu bedenken. Es sei weniger eine Frage des Geldes als vielmehr eine Frage des guten Rufs des Finanplatzes Luxemburg.

Ähnlich argumentierte auch Minister Luc Frieden, der unterstrich, dass sich die Regierung für Verhandlungen mit Brüssel entschieden habe, um über den Weg der Übergangsbestimmungen für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Zur Zeit gibt es in Luxemburg etwa 14 000 Holdings. Nur etwa 20 Prozent sind von der Brüsseler Entscheidung betroffen. Allerdings sind es die Gesellschaften mit dem höchsten Kapital.

(DS) 

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