Neue Lösung schon im Herbst
Bestehende Gesellschaften sind bis 2010 geschützt
Die EU-Kommission hat am Mittwoch das in Luxemburg gültige System der Holdinggesetzgebung von 1929 für nicht vereinbar mit den Römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Union erklärt. Die besondere Stellung der Gesellschaften bedeute eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Gleichzeitig hat die Kommission Luxemburg eine Übergangsfrist bis 2010 gewährt, um die luxemburgische Gesetzgebung zu modernisieren.
Budgetminister Luc Frieden
- (FOTO: MARC WILWERT)
Eine mögliche Anfechtung der Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof komme nicht in Frage, weil sie einerseits die Entscheidung bis zu einem Richterspruch nicht suspendiere und gleichzeitig eine rechtliche Unsicherheit schaffe.
Ausweichlösungen gesucht
Frieden hatte nach eigenen Aussagen in den vergangenen Wochen mit der Wettbewerbskommissarin Nelly Kroes hart darüber verhandelt, wie eine Übergangsfrist gestaltet werden könnte. Da die Kommission die steuerliche Behandlung der Holdings von 1929 als illegal betrachtete, hätte eine Übergangsfrist in ihren Augen eine Fortsetzung eines illegalen Zusandes bedeutet. Luxemburg und die Kommision einigten sich schließlich darauf, dass es eine Übergangsfrist bis 2010 geben würde. Ab sofort wird aber keine Holding nach diesem System mehr zugelassen.
Minister Luc Frieden kündigte am Mittwoch an, dass er schon in den kommenden Monaten Alternativvorschläge machen werde, um die 13 000 bis 14 000 bestehenden Holdings in andere Formen übertragen zu können. Er werde alles tun, um das Umfeld für die beiden Standbeine des Platzes, Private Banking und Investmentfonds, zu bewahren. Angaben darüber, welche Lösungen er vorschlagen werde, machte Frieden nicht.
50 Millionen Euro an Steuern
Die Vereinigung der Luxemburger Banken, ABBL, wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass ihrer Auffassung nach die Holdinggesetzgebung aus dem Jahres 1929 anders als die Kommission meint, keine indirekte und unerlaubte Beihilfe ist. Die Übergangsphase bis zum Jahzre 2010 erlaube es den Finanzinstituten allerdings, ihren Kunden Ausweichlösungen anzubieten, die mit den Prinzipien europäischen Rechtes übereinstimmten und den Anforderungen der EU-Kommission entsprächen. Eine Holding nach der Gesetzgebung von 1929 ist eine Beteiligungsgesellschaft, die keine industrielle oder andersartige Funktion ausübt. Sie wird nicht nach den Prinzipien der Unternehmensbesteuerung veranlagt, sondern zahlt lediglich eine Abonnementstaxe von einem Prozent. Nach Angaben von Minister Frieden lag das Steueraufkommen der Holdinggesellschaften im vergangenen Jahr bei 50 Millionen Euro.
VON HELMUT WYRWICH