Die Folgen eines Urteils - Besteuerung von Dienstleistungen im Fondssektor (d'Wort 24/06/2006)

Vertreter der Fondswirtschaft und der Finanzverwaltung beraten darüber, wie die Besteuerung von Dienstleistungen für den Fondssektor in Luxemburg zukünftig erfolgen soll.

Das teilte Minister Luc Frieden, zuständig für Budget und Trésor, als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit. 

Der CSV-Abgeordnete und Vorsitzende der Finanzkommission, Laurent Mosar, hatte in einer Anfrage darauf hingewiesen, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes festgelegt habe, wie die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen für Investmentfonds zu erfolgen habe. Mosar wies darauf hin, dass diese steuerlichen Vorgaben des Gerichtshofes die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Fondsstandortes Luxemburg gefährden könne.

Mosar wollte von Minister Frieden wissen, welche Vorschläge er zur Umsetzung des Urteiles machen werde und ob Veränderungen von Gesetzen nötig seien.

Frieden wies in seiner Antwort darauf hin, dass es keine rückwirkenden Änderungen geben werde, wenn sich Veränderungen der Gesetzeslage in der Folge des Urteiles als nötig erweisen könnten.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Kern im vergangenen Monat entschieden, dass Dienstleistungsunternehmen, die für Fondsgesellschaften die Buchführung der Fonds durchführten, für ihre Tätigkeit keine Mehrwertsteuer zu berechnen brauchten, weil die Buchführung zuden Kerntätigkeiten der Fonds gehöre.

Depotbanken müssen die Mehrwertsteuer berechnen 

Verwahrstellen für Fonds (Depotbanken) müssten hingegen für ihre Tätigkeiten bei einer Rechnungsstellung Mehrwertsteuer berechnen.

Zwischen Vertretern der Fondsindustrie in Luxemburg und den Finanzbehörden habe es, so Frieden, erste Gespräche gegeben, die die Auswirkungen des Urteils betreffen. Seitens der Fondsindustrie war am Rande der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag zu hören, dass man mit der Finanzverwaltung diskutiere und hoffe, zu einer Lösung zu kommen, bei der die Finanzverwaltung mit einem Erlass die Behandlung beschreibe. Ab dem Tag des Erlasses solle dann die Regelung gelten.

Es solle, damit die Fondsindustrie in Luxemburg einen sicheren Rechtsrahmen haben, keine rückwirkende Anwendung des zukünftigen Erlasses geben, wie Minister Frieden dies bereits in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage mitgeteilt habe.

VON HELMUT WYRWICH 

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