Vier Männer wegen Umsatzsteuerbetrugs im Autohandel verurteilt

ddp Landesdienste

6 März 2006

Koblenz (ddp-rps). Das Landgericht Koblenz hat am Montag vier Männer wegen Umsatzsteuerbetrugs im Autohandel verurteilt. Zwei der Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Gegen die beiden anderen Geschäftsmänner wurden Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen. Die weitgehenden Geständnisse der Angeklagten wurde vom Gericht als strafmildernd gewertet.

Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Deutschen und einem Luxemburger Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Die in Trier und Saarbrücken tätigen Geschäftsleute hätten gegenüber dem Finanzamt angegeben, in Deutschland gekaufte Autos nach Luxemburg weiterveräußert zu haben. Weil es sich dabei um ein Geschäft innerhalb der EU handelte, wäre keine Umsatzsteuer angefallen. Tatsächlich aber seien die Fahrzeuge innerhalb von Deutschland verkauft worden und damit umsatzsteuerpflichtig gewesen.

ddp/ssc/mwa

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