Gewerbeinspektion ging in Schwerpunktaktionen gegen organisierte "Feierabend- und Wochenend" -Schwarzarbeit vor (d'Wort 13/12/2005)

Geld- und Gefängnisstrafen gegen den „Schwarzbau“

Illegale Beschäftigungspraktiken im Baugewerbe bedrohen Handwerk und Arbeitsplätze in Luxemburg

Der so genannte „parallele Arbeitsmarkt” in der Baubranche ist nach Angaben von „chronisch unterbesetzten“ Kontrollverwaltungen eine „Realität mit hunderten von Hydraköpfen“. Trotz beachtlicher Etappensiege durch mittlerweile häufige interdisziplinäre Fahndungen mutet der Kampf der Beamten gegen illegale Beschäftigungspraktiken schon wie eine Sisyphus- Arbeit an.

So wurde am ersten Dezember- Wochenende durch die interdisziplinäre „Task-force“ der zuständigen Amtsstellen ein Großteil der Minette-Gegend auf Schwarzarbeit überprüft, wobei man insbesondere im Südwesten fündig wurde.

Beteiligt waren diesmal die motorisierten Zollbrigaden Rodange und Frisingen, das Arbeitsamt und die Gewerbeaufsicht in gewohnter Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen, dem Kontrolldienst der Sozialversicherungen und der Arbeitsmedizinischen Sonderabteilung des Gesundheitsministeriums.

Schwarzarbeit Immer neue originelle Varianten der Schwarzarbeit werden von den Dienst tuenden Beamten festgestellt und geahndet. Besonders hervorzuheben waren bei dieser Inspektion drei Bauherren, die ganze Bau- oder gefährliche Renovierungsprojekte von zwei- bis vierköpfigen Schwarzarbeiterteams verrichten ließen, darunter ein Illegaler. Nachstehend ein kleiner Überblick über die Delikte, die festgestellt werden konnten:

In Reckingen/Mess wurden vier Männer bei einem Privatmann angetroffen, die unter seiner direkten Regie eine alte Scheune seit Monaten von Grund auf restaurierten. Der Auftraggeber und die im unerlaubten Überstundenbereich operierenden Mitarbeiter von namhaften Baufirmen mussten ihre mit 15 Euro pro Stunde honorierte Tätigkeit einstellen, wurden protokolliert und harren, abgesehen von Sanktionen seitens der „Antibetrugseinheit“ der Enregistrementverwaltung, ihrer möglichen gerichtlichen Verfolgung.

In Sprinkingen wurden unter ähnlichen Umständen drei Personen, teils ohne Papiere, bei risikoreichen, illegalen Altbausanierungsarbeiten einer beträchtlichen Größenordnung erwischt. Den Bauherrn, der sich anfänglich verleugnen ließ und einen Strohmann zum Tatort schickte, erwarten genauso wie die Schwarzarbeiter Sanktionen seitens der Justiz und des Fiskus, bzw. ihrer Hauptarbeitgeber.

In Garnich schließlich wurden, nach längerem Versteckspiel, zwei Arbeiter überführt, die seit geraumer Zeit ein ganzes Haus stückchenweise, mit bei einem der „offiziellen“ Arbeitgeber ausgeliehenen professionellen Arbeitsgerät, erneuerten. Möglicherweise sind besagte Arbeiter sogar mit asbesthaltigem Eternit, das vor der Haustür vom Bauherrn unsachgemäß zwischengelagert wurde, in Kontakt gekommen.

Sämtliche Baustellen mussten von der Gewerbeinspektion bis auf Weiteres geschlossen werden, und die amtlichen Verfahren gegen die Bauherren, sprich „Kunden“ illegaler Arbeit, nehmen nun ihren Lauf.

Gewerbeinspektion warnt

Unternehmerverbände und Gewerkschaften, aber auch Promotoreninnungen sollten nach Forderungen der Kontrollverwaltungen umgehend ihre Mitglieder „mit Signalwirkung“ vor der Realität der zu erwartenden Sanktionen warnen. So drohen Bauherren, die vorsätzlich die bestehende Gesetzgebung hintergehen und ohne Handelsermächtigung in einem gewissen Umfang Arbeiten verrichten lassen, sowohl direkt zahlbare Fiskalstrafen bis etwa 5 000 Euro, als auch strafrechtliche Bußgelder bis zur Höhe von 25 000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu sechs Monaten – abgesehen von Baustellenschließungen, bei akuter Gefahr.

Unternehmer, die gegen geltende Rechtsvorschriften und gegen Klauseln der jeweiligen Kollektivverträge in Sachen Arbeitsdauer verstoßen, gefährden die Sicherheit und Gesundheit der eigenen, jedoch auch anderer Arbeitnehmer durch Übermüdung infolge unerlaubter Überstunden und Nichteinhaltung der minimalen Ruhezeiten. Solche Verstöße werden fortan systematisch von Seiten der „Inspection du Travail et des Mines“ (ITM) mit einstweiligen Verfügungen zur Einstellung unerlaubter Arbeit geahndet.

Im Wiederholungsfall droht eine strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. „Möchtegern-Unternehmer“, also solche, die mit System und ohne jegliche Erlaubnis mit ihren Teams von willigen Schwarzarbeitern ganze Immobilien hochziehen lassen, erwarten neben Steuersanktionen eine Vorladung vor den Kadi und sehr empfindliche Strafen, mit Eintragung ins Strafregister. Alle Beteiligten der Verantwortungskette müssen sich dabei behördlich und gerichtlich erklären. Das Fehlen einer oder gar mehrerer zusätzlicher Steuerkarten kann zudem auch noch teuer zu stehen kommen. Weitere Kontrollen finden während des Kollektivurlaubs im Bau statt.

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