Bei Erbschaft kassiert der Staat mit (Télécran Nr. 50, 2. Dezember 2004)

Nicht nur in Luxemburg hat es die Nachkriegsgeneration zu Wohlstand gebracht. Die Nachkommen werden das erben, was die Eltern angespart haben. Im Gegensatz zu anderen Ländern können sich die direkten Erben im Großherzogtum freuen: Kinder zahlen nämlich keine Erbschaftssteuer - andere Erben schon

Die Steuer jedoch steht erst am Ende aller Schritte, die die Erben unternehmen müssen. Eine Erbschaftserklärung, die sie unterzeichnen müssen, dient als Grundlage zur Berechnung der Erbschaftssteuer. Zu bemerken bleibt, dass die Erbschaft zwar per Gesetz geregelt ist, sie aber dennoch durch Testament beeinflusst werden kann. Es gibt drei Formen von Testament: das handgeschriebene, das notarielle und das geheime.

Wichtig zu wissen ist auch, dass das luxemburgische Steuerrecht nur in Luxemburg gilt. Wenn beispielsweise ein Luxemburger ein Haus in Frankreich, Belgien, Deutschland oder Spanien hat, dann gilt das Recht des Landes, in dem die Immobilie steht.

Die Erbschaftssteuern werden in Luxemburg durch die "Administration de l'Enregistrement et des Domaines" eingezogen. Je niedriger der Verwandschaftsgrad ist, desto höher ist der Prozentsatz. Und zusammen mit den Steigerungstarifen kann der Betrag sogar bis auf maximal 48 % klettern.

(siehe Artikel von Catherine Noyer: Télécran Nr. 50, 2. Dezember 2004)

Dernière mise à jour