Enregistrement-Verwaltung leistet indirekten Beitrag gegen Schwarzarbeit
aho - Im Rahmen einer Überarbeitung der Bestimmungen über die Einschreibe- und Hypothekengebühren wurden auch Neuerungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Wohnungsbau eingeführt.
Bei Um- und Ausbau oder Renovierungsarbeiten berechnen Handwerker seit dem 1. November 2002 nur noch drei Prozent TVA. Die Verrechnung der drei Prozent muss vom jeweiligen Handwerkerbetrieb vorab gefragt und von der Behörde genehmigt werden.
Auf Grund dieser Änderung haben sich laut Informationen der Enregistrement-Verwaltung bislang etwa 1000 ausländische Unternehmen für die Mehrwertsteuer in Luxemburg registrieren lassen. Das sei neben Mehreinnahmen indirekt auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, da viele Firmen aus dem Ausland bislang nicht in Luxemburg steuerlich gemeldet waren.