Die Dienststelle ist u.a. zuständig für Steuern und Abgaben auf Immobilientransaktionen, die Ausgabe von Wertmarken, die Verwaltung des staatlichen Privatbesitzes sowie für Einzug und Rückerstattung der Mehrwertsteuer
aho - Über 200 Jahre hat sich die „Administration de l'Enregistrement et des Domaines" als eigenständige Behörde innerhalb der Luxemburger Finanzverwaltung bewährt. In letzter Zeit gab es jedoch immer wieder Diskussionen, das Enregistrement im Rahmen einer Neu-Organisation der Finanzverwaltungen mit der „Administration des Contributions directes" zu fusionieren. Ein konkretes Projekt dafür liegt nicht auf dem Tisch. Der Plan steht zudem nicht auf der politischen Prioritätenliste, heißt es aus dem Finanzministerium. Der Direktor der Enregistrement-Verwaltung, Paul Bleser, hat allerdings bereits öffentlich verlauten lassen, dass seiner Ansicht nach ein Zusammenschluss wenig Sinn macht.
Finanzverwaltung auf drei Beinen
Luxemburg gehört mit zu den wenigen Ländern, in denen die Finanzverwaltung anstatt auf zwei auf drei Beinen steht. Neben der Zollverwaltung („Administration des Douanes et Accises") trennt das Großherzogtum auch die Verwaltung von direkter („Administration des Contributions directes") und indirekter („Administration de l'Enregistrement et des Domaines") Steuer.
Der Grund dafür, dass Luxemburg zwei Steuerverwaltungen hat, ist historisch gewachsen. Das Enregistrement wurde 1795 im Zuge der französischen Revolution gegründet. Als „revolutionäre" Verwaltung gestartet wurde aus dem Enregistrement 1815 zunächst eine „königliche" und nach der Unabhängigkeit schließlich eine „großherzogliche" Verwaltung, erklärt John Lorent, als Inspektor beim Enregistrement verantwortlich für die Organisation der Dienststellen.
Ihre ursprüngliche Berechtigung erlangte die Verwaltung jedoch schon aus der Zeit des „Ancien régime". Eine Besteuerung der Arbeit kannte man damals noch nicht. Die einzige Einnahmequelle des Staates bestand in Form von Steuern aus Immobilien-Transaktionen, was später dann die Enregistrement-Verwaltung bearbeitete. An dieser traditionellen Aufgabe habe sich bis heute nichts geändert. Allerdings seien durch eine ganze Reihe neu eingeführter Steuern und Abgaben (Einschreibegebühren, Hypothekenwesen, etc.) die Kompetenzen erheblich erweitert worden, betont Lorent.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurde unter holländischem Einfluss z.B. die Erbschaftssteuer eingeführt, die zum Teil auch in den Bereich Immobilien hineinreicht. In diesem Zusammenhang überwacht die Behörde übrigens zusätzlich noch die notariellen Tätigkeiten. Daneben ist das Amt zuständig für die Ausgabe von Wertmarken beispielsweise für Ausweispapiere wie Jagd- und Angelscheine. Auch die „Taxe d'abonnement" auf Investmentfonds wird vom Enregistrement eingezogen. Ferner verwaltet es den Privatbesitz des Staates.
TVA: Bedeutendste Einnahmequelle des Staates
Neben diesen „traditionellen" Aufgaben obliegt dem Enregistrement außerdem das Einziehen und die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MWSt). Diese 1922 als Umsatzsteuer eingeführte und 1970 im Zuge europäischer Direktiven in Mehrwertsteuer („Taxe sur la valeur ajoutée = TVA) umbenannte Abgabe ist seit dem Jahr 2001 die bedeutendste Einnahmequelle des Staates,
Nach Meinung von Mathis Mellina, für die MWSt. zuständiger Direktionsinspektor in der Enregistrement-Verwaltung, könnte eine Zusammenlegung der TVA mit den „Contributions directes" auf den ersten Blick Sinn machen, da z.B. Unternehmen anstatt zwei getrennter Erklärungen nur noch eine abgeben müssten. In der Praxis sei dies jedoch komplizierter als man meinen mag. Für die Mehrwertsteuer-Erklärung seien nämlich ganz andere Informationen notwendig, als für die Unternehmensbesteuerung. Auch das komplexe System von Vorauszahlung und Rückerstattung, Ort der Lieferung und Dienstleistung, von Sonderregelungen und von Steuerbefreiungen widerspreche dem System der direkten Besteuerung.
Die für eine MWSt.-Kontrolle zuständigen Enregistrement-Beamten oder die beim Steueramt mit Lohn- oder Unternehmensbesteuerung beschäftigten Mitarbeiter seien nicht untereinander austauschbar. In beiden Behörden können die Tätigkeiten nur mit speziellen Kenntnissen erfüllt werden, sagte Mellina.
Spezialisierung der Beamten
Die dafür notwendige Aus- und Weiterbildung sei ebenfalls nicht miteinander zu vergleichen, erklärte Pressesprecher Francis Sandt, für die Ausbildung zuständiger Direktionsinspektor in der Enregistrement-Verwaltung. Bei einer Fusion der Behörden bliebe es daher automatisch bei zwei Verwaltungen. Auch Synergieeffekte durch eine Reduzierung der Zahl der Beamten seien unrealistisch. Tatsächlich würde zumindest das Enregistrement, das 308 Mitarbeiter beschäftigt, bereits jetzt an seine personellen Grenzen stoßen. Durch die zunehmende Komplexität der Steuerthematik und das erforderliche Spezialwissen wäre vielmehr ein Ausbau der Zahl der Beamten erforderlich, hieß es weiter.
Bei der Berechnung der Mehrwertsteuer auf Immobilientransaktionen wird deutlich, warum die historisch gewachsene Trennung in zwei Steuerverwaltungen nach wie vor Sinn macht. Beim Kauf oder Neubau einer Immobilie ergänzen sich zum Teil die Kompetenzen von Enregistrement und Mehrwertsteuer. Eine Trennung dieser Zuständigkeiten würde verwaltungstechnische Schwierigkeiten hervorrufen, meinte Mellina. Ohne die Zusammenarbeit der innerhalb der Behörde hoch spezialisierten Beamten, wäre die oftmals übergreifende Verwaltungsarbeit nicht zu leisten.