Baustellenkontrolle in Diekirch unter der Leitung der Gewerbeinspektion ( d'Wort 19/07/2005 )

Großeinsatz auf drei Baustellen in Diekirch

46 Beamte aus sechs Verwaltungen im Einsatz

Verstöße bei den Sicherheitsvorkehrungen und der Unfallverhütung festgestellt

Hauptsächlich Verstöße gegen die Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütung wurden während einer gemeinsamen Kontrollaktion auf drei Baustellen am vergangenen Donnerstag in Diekirch festgestellt. Es handelte sich um die neue Schule, das kommende Internat der Hotelschule und ein Nebengebäude des Pflegeheims.

Etwa 50 Beamte aus sechs Verwaltungen hatten an der Baustellenkontrolle teilgenommen. Vier Beamte des „Service d'intervention régional“ der Polizei Diekirch waren verantwortlich für die Koordination des Einsatzes. Ihnen zur Seite standen die Beamten der Abteilung zur Bekämpfung illegaler Arbeit. Des Weiteren waren an den Kontrollen beteiligt: vier Funktionäre des „Service anti-fraude“ der „Administration de l’enregistrement et des domaines“, ein Beamter der Unfallversicherung, zwei Beamte der Sozialversicherungen, vier der Gewerbeaufsicht und 30 Mitglieder der Polizeischule. Geprüft wurden vor allem Sicherheitsvorkehrungen sowie medizinische und soziale Absicherung der 85 auf den Baustellen beschäftigten Arbeiter.

Keine Verstöße wurden festgestellt gegen die Gesetzgebung betreffend Teilzeitbeschäftigung und Schwarzarbeit. Auch in Bezug auf medizinische Kontrollen konnten keine Illegalitäten festgestellt werden. Alle Arbeiter waren medizinisch tauglich erklärt, um gefährliche Arbeiten durchführen zu können.

Diekircher Baustelle

Reichlich Gedränge gab es auf drei Diekircher Baustellen bei einer Kontrolle, die von etwa 50 Beamten durchgeführt wurde.
(Photo: Service information et presse)

Lediglich einige Verstöße in puncto Sicherheit und Unfallverhütung wurden zurückbehalten. Dabei handelte es sich besonders um Informations- und Ausbildungsmängel der Personalvertreter. Beanstandungen auch bei der Sicherheitsausrüstung und wegen fehlender Spezial-Sicherheitspläne.

Auch war die Gewerbeaufsicht nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen von zehn Tagen über Änderungen auf den Baustellen, unter anderem in puncto Unterhandel, in Kenntnis gesetzt worden, die aber in den Verantwortungsbereich des Bauherrn fallen. In zwei Fällen stimmten die Aussagen des Baustellen-Koordinators – Posten, der Pflicht ist, wenn mehr als zwei Firmen auf einer Baustelle aktiv sind – nicht überein mit den wirklichen Begebenheiten.

Die Beamten des Arbeitsamtes ermittelten einen Arbeiter einer Firma aus dem Norden, der keine Arbeitserlaubnis besaß. Protokoll wurde errichtet. Die Beamten des „Service anti-fraude“ brauchten nicht einzugreifen.

Maßnahmen wurden sofort in die Wege geleitet. Was zu beheben war, wurde den Bauherren in Anwesenheit der respektiven Koordinatoren und der Sicherheitsbeamten mitgeteilt.

In Bezug auf den Abriss eines Gebäudes wurden die Bauherrn offiziell verwarnt, da Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht hinreichend gewährleistet waren.

Um den Schutz der Besucher des Museums über den Zweiten Weltkrieg zu gewährleisten, wurde ein Absperrgitter verordnet. So soll verhindert werden, dass jemand versehentlich auf die Baustelle der ehemaligen Brauerei gelangt.

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